Wertpapierzulassung, gekoppelte

Als gekoppelte Wertpapierzulassung bezeichnet man die früher geltende rechtliche Vorschrift, dass Finanzinstrumente nur innerhalb eines Marktsegmentes mit einer einzigen Variante der Preisfeststellung zum Börsenhandel zugelassen werden dürfen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Heutzutage ist eine solche Regelung nicht mehr zu finden, d.h. die deutsche Gesetzgebung sieht eine entsprechende Einschränkung nicht mehr direkt vor.

 
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