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Wertpapierzulassung, gekoppelte

Als gekoppelte Wertpapierzulassung bezeichnet man die früher geltende rechtliche Vorschrift, dass Finanzinstrumente nur innerhalb eines Marktsegmentes mit einer einzigen Variante der Preisfeststellung zum Börsenhandel zugelassen werden dürfen.

Heutzutage ist eine solche Regelung nicht mehr zu finden, d.h. die deutsche Gesetzgebung sieht eine entsprechende Einschränkung nicht mehr direkt vor.

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