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Wertpapierzentralverwahrung

Unter der Wertpapierzentralverwahrung versteht man die Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung) von vertretbaren Wertpapieren durch Wertpapiersammelbanken. Der Eigentümer der Wertpapiere hat dabei ein Miteigentum nach Bruchteilen an einem Wertpapiersammelbestand derselben Art.

Bei Nennwertpapieren ist der Nennbetrag maßgebend für die Berechnung der Anteile nach Bruchteilen. Bei Papieren, die nach Stücken ausgeteilt sind, richtet sich das Miteigentum nach der Stückzahl.

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