Wertpapierzentralverwahrung

Unter der Wertpapierzentralverwahrung versteht man die Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung) von vertretbaren Wertpapieren durch Wertpapiersammelbanken. Der Eigentümer der Wertpapiere hat dabei ein Miteigentum nach Bruchteilen an einem Wertpapiersammelbestand derselben Art.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei Nennwertpapieren ist der Nennbetrag maßgebend für die Berechnung der Anteile nach Bruchteilen. Bei Papieren, die nach Stücken ausgeteilt sind, richtet sich das Miteigentum nach der Stückzahl.

 
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