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Wertpapierrat

Der Wertpapierrat ist ein Gremium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und rechtlich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Er steht der Behörde beratend in Fragen zur Wertpapieraufsicht zur Seite (z.B. beim Erlass von Rechtsverordnungen oder der Aufstellung von Richtlinien).

Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Bundesländer zusammen, sodass insgesamt 16 Mitglieder dem Wertpapierrat angehören, die gemeinschaftlich einer Geschäftsordnung unterliegen. Die Mitgliedschaft ist dabei nicht personengebunden. An den Sitzungen des Rates, die mindestens einmal jährlich vom Präsidenten der BaFin einberufen werden, können zudem auch Vertreter der …

… Bundesministerien der Finanzen,
… Justiz und für Wirtschaft und Technologie sowie
… Deutschen Bundesbank

teilnehmen. Zudem kann der Wertpapierrat auch Sachverständige aus dem Bereich der Börse, der Marktteilnehmer, der Wirtschaft und Wissenschaft anhören. Neben den jährlichen Sitzungen kann das Gremium selbst die Treffen auf Verlangen auch mit einem Drittel seiner Mitglieder einberufen. Innerhalb der Sitzungen hat schließlich jedes einzelne Mitglied das recht, eigene Beratungsvorschläge zu äußern.

Die BaFin hat den Wertpapierrat mindestens einmal jährlich über die Aufsichtstätigkeit, die Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis und die internationale Zusammenarbeit zu unterrichten. Der Rat kann im Zuge dessen auch Vorschläge zur allgemeinen Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis einbringen.

Die beratende und aufsichtsrechtliche Tätigkeit des Gremiums gegenüber der BaFin bezieht sich vor Allem auf die folgenden Themen:

•    Erlass von aufsichtsrechtlichen Rechtsverordnungen
•    Aufstellung von aufsichtsrechtlichen Richtlinien
•    Auswirkungen von Aufsichtsfragen auf die Börsen- und Marktstruktur und auf den Wettbewerb im Handel mit Finanzinstrumenten
•    Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der BaFin und den Börsenaufsichtsbehörden
•    Fragen der Zusammenarbeit der BaFin und der Börsenaufsichtsbehörden

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