Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist die gesetzliche Regelung über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen. Die genaue Bezeichnung ist „Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist“.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Gesetz wurde am 22. Juni 2005 auf Basis des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie 2003/71/EG ausgefertigt und trat am 01. Juli 2005 in Kraft. Es ist ein Bundesgesetz in der Rechtsmaterie des Handelsrechts und gliedert sich in die folgenden Abschnitte (Stand: April 2009):

Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Erstellung des Prospekts
Abschnitt 3 - Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
Abschnitt 4 - Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
Abschnitt 5 - Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
Abschnitt 6 - Zuständige Behörde und Verfahren
Abschnitt 7 - Sonstige Vorschriften

Das Wertpapierprospektgesetz regelt den Inhalt und die Form des Prospektes sowohl für inländische Emittenten als auch Anbieter der Drittländer und gibt Hinweise darauf, in welchen Situationen ein Prospekt zu erstellen ist und wann nicht. Die zuständige Verwaltungsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 
  • WhatsApp