Wertpapiermarkt

Der Wertpapiermarkt als organisierter Markt bildet gemeinsam mit dem nicht organisierten Markt den Kapitalmarkt, der wiederum Teilsegment des Finanzmarktes ist. Er bezieht sich auf den Handel von mittel- bis langfristigen Finanzierungstiteln - im Speziellen auf Wertpapiere. Dabei gliedert sich der Wertpapiermarkt nochmals in die beiden Segmente „Aktienmarkt“ und „Rentenmarkt“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Bereich des Wertpapiermarktes werden an den jeweiligen Börsen die zulässigen Finanztitel gehandelt, d.h. ge- und verkauft. Hier mit eingeschlossen sind auch die elektronischen Handelsplattformen, auf denen vor allem institutionelle Investoren wie Kapitalanlagegesellschaften oder Versicherungsgesellschaften ihren Handel betreiben.

Grundsätzlich unterliegt der komplette Wertpapiermarkt der Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dabei spielt vor allem das Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) eine bedeutende Rolle, denn es koordiniert die Aufgaben und Zuständigkeiten der BaFin und regelt die Verhaltensbestimmungen, Ge- und Verbote am Wertpapiermarkt.

Stark geprägt ist der Wertpapiermarkt durch Angebot und Nachfrage. Auf diesen beiden volkswirtschaftlichen Faktoren basieren der gesamte Handel sowie die Funktionsfähigkeit des Marktes. Zudem ist er gekennzeichnet durch schnelle, kostengünstige und sichere Transaktionen.

Zu den Akteuren am Wertpapiermarkt zählen die folgenden:

1. Kapitalgeber
•    Private Investoren
•    Institutionelle Anleger

2. Intermediäre
•    Banken
•    Kapitalanlagegesellschaften
•    Beteiligungsgesellschaften
•    Makler
u.s.w.

3. Kapitalnehmer
•    Unternehmen
•    Staat

 
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