Wertpapierkennnummer (WKN)

Die Wertpapierkennnummer (WKN) ist ein sechsstelliger alphanumerischer Code (Kombination aus Zahlen und Buchstaben), mit dem Wertpapiere in Deutschland eindeutig identifiziert werden können. Erstmals eingeführt wurde sie im Jahre 1955 und abgelöst wurde die WKN am 22. April 2003 durch die zwölfstellige international gültige ISIN (International Securities Identification Number).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Da die Wertpapierkennnummer ausschließlich innerhalb der Landesgrenzen ihre Gültigkeit hatte und auf den internationalen Kapitalmärkten nicht gedeutet werden konnte, war die Einführung der ISIN unumgänglich. Die WKN ist dabei als neunstellige Nummer in die ISIN mit eingebunden.

Für die Vergabe der Wertpapierkennnummern sowie der ISIN ist die Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG (WM Gruppe) verantwortlich. Da die Kennnummer für die Zulassung an der Börse Voraussetzung ist, müssen die Emittenten bzw. der Beauftragte eine entsprechende WKN und ISIN für ihre Finanzinstrumente beantragen.

 
  • WhatsApp