Wertpapierhandelsgesetz

Das Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) ist ein deutsches Bundesgesetz und dient der Kontrolle und Regelung von Geschäften im Rahmen des Wertpapierhandels. In Kraft getreten ist es am 01. August 1994, wobei es vor Allem für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Grundlage für ihre Tätigkeiten dient.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich ist das WpHG anzuwenden auf die folgenden Geschäfte:
•    Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
•    börslicher und außerbörslicher Handel mit Finanzinstrumenten
•    Abschluss von Finanztermingeschäften
•    Finanzanalysen
•    Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften

Zu den Bereichen, die das Wertpapierhandelsgesetz unter Anderem regelt, gehören beispielsweise:
•    Insiderüberwachung
•    Überwachung des Verbots der Marktmanipulation
•    Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
•    Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
•    Verhaltenspflichten
•    Organisationspflichten
•    Transparenzpflichten
•    Finanztermingeschäfte
•    Überwachung von Unternehmensabschlüssen
•    Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
u.s.w.

Entstanden ist das Wertpapierhandelsgesetz im Rahmen des Gesetzes über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriftendes (Zweites Finanzmarktförderungsgesetzes). Damals war das WpHG noch Teil dieser Richtlinie. Die letzte Neufassung stammt vom 9. September 1998.

 
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