Wertpapierhändler

Der Begriff „Wertpapierhändler“ umschreibt eine berufliche Tätigkeit einer Person an einer Börse bzw. an OTC-Handelsplätzen (Over the Counter). Damit ist ein Broker (Börsenmakler) gemeint, der als Mittelmann zwischen Käufer und Verkäufer von Finanzinstrumenten agiert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wertpapierhändler sind im Auftrag des Kunden für die Abwicklung des Effektengeschäftes zuständig und erhalten für ihre Leistungen eine Provision oder Courtage (Brokerage). Ein Wertpapierhändler nimmt dabei alle Orders (Kauf- und Verkaufsaufträge) der Kunden entgegen und führt dies durch. Zudem ist er auch beratend tätig und sucht die für den Kunden passenden Produkte aus dem Portfolio heraus.

Im aufsichtsrechtlichen Sinn versteht man unter einem Wertpapierhändler jede juristische Person, die eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/ oder Anlagetätigkeiten ausübt. Zu den Dienstleistungen zählen beispielsweise die folgenden:

Zu den Wertpapierdienstleistungen nach WpHG zählen demnach die folgenden Geschäfte:

•    Finanzkommissionsgeschäft
•    Eigenhandel
•    Abschlussvermittlung
•    Anlagevermittlung
•    Emissionsgeschäft
•    Platzierungsgeschäft
•    Finanzportfolioverwaltung
•    Betrieb eines multilateralen Handelssystems
•    Anlageberatung
•    Eigengeschäft

 
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