Wertpapieremission

Als Wertpapieremission bezeichnet man die Ausgabe von Wertpapieren und deren Platzierung an einem organisierten Kapitalmarkt (z.B. Börse). Für die Unternehmen (Emittenten) dient die Ausgabe der Beschaffung bzw. Erhöhung der Eigen- und Fremdkapitalpositionen sowie der Steigerung der Marktkapitalisierung. Sollte das der Emittent dabei seine Werte das erste Mal platzieren, spricht man auch von einer Wertpapierneuemission.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, auf denen eine Wertpapieremission durchgeführt werden kann:

1) Selbstemission
Der Emittenten platziert die Wertpapiere quasi in eigener Regie und spricht damit das Anlegerpublikum direkt an. Der Nachteil dabei ist, dass er selbst auch das Absatzrisiko, als den Verkauf der Anteile an die Interessenten, trägt. Zudem liegt auch die komplette technische Abwicklung in seinen Händen.

2) Fremdemission
Bei dieser Variante bedient sich der Emittent eines „Zwischenmannes“. Genauer gesagt sucht er sich ein sogenanntes Emissionskonsortium (Zusammenschluss diverser Institute) und lässt die Wertpapieremission über dieses durchführen. Der große Vorteil dabei ist, dass die Mitglieder des Konsortiums über die für die Wertpapieremission notwendige Sachkenntnis und Absatzorganisation verfügen. Die technische Abwicklung wird aus dem Unternehmen ausgelagert und - sollte  es sich um eine feste Übernahme der Emission durch das Konsortium handeln - auch das Absatzrisiko abgegeben.

Wertpapieremissionen können sowohl als öffentliche als auch als private Platzierung statt finden. Der wesentliche Unterschied ist, dass bei einer privaten Platzierung das Angebot nur an wenige kapitalkräftige Investoren gerichtet ist und nicht veröffentlicht wird.

 
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