Wertpapierdienstleistungs- Unternehmen

Unter Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG) versteht man Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die eine oder mehrere Zweigstellen im Inland betreiben, die Wertpapierdienstleistungen und optional auch Wertpapiernebendienstleistungen „(…) gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“. Sie unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wertpapierdienstleistungen
•    Finanzkommissionsgeschäft
= Anschaffung/ Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung

•    Eigenhandel
= Anschaffung/ Veräußerung von Finanzinstrumenten im Namen Dritter für eigene Rechnung

•    Abschlussvermittlung
= Anschaffung/ Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung

•    Anlagevermittlung
= Vermittlung von Geschäften über Anschaffung/ Veräußerung von Finanzinstrumenten

•    Emissionsgeschäft
= Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung/ Übernahme gleichwertiger Garantien

•    Platzierungsgeschäft
= Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

•    Finanzportfolioverwaltung
= Verwaltung einzelner/ mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum

•    Betrieb eines multilateralen Handelssystems
•    Anlageberatung
•    Eigengeschäft

Wertpapiernebendienstleistung
•    Depotgeschäft
= Verwahrung/ Verwaltung von Finanzinstrumenten für andere

•    Gewährung von Darlehen an andere
= zur Durchführung von Wertpapierdienstleistungen unter Beteiligung des gewährenden Unternehmens an diesem Wertpapiergeschäft

•    Beratung von Unternehmen über …
… Kapitalstruktur
… industrielle Strategie
… Beratung und Angebot von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen

•    Devisengeschäfte
•    Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen
•    Dienstleistungen im Zusammenhang mit Emissionsgeschäft
•    Dienstleistungen, die sich auf bestimmte Basiswerte beziehen

Pflichten, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem WpHG unter Anderem haben, sind:


•    Meldepflicht
•    Anzeige von Verdachtsfällen (Insidergeschäfte)
•    Aufzeichnungspflicht
•    Leistungserbringung mit erforderlicher Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse der Kunden
•    Vermeidung von Interessenkonflikten
•    rechtzeitige und verständliche Zurverfügungstellung von Informationen zu den angebotenen Finanzinstrumenten
•    ausreichende, detaillierte und rechtsverbindliche Wertpapierberatung
etc.

 
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