Wertpapier, unnotiertes

Als unnotierte Wertpapiere (auch nicht notierte Wertpapiere) bezeichnet man nicht an einer öffentlichen Börse bzw. an einem regulierten Markt zugelassene Finanzinstrumente. Sie werden sozusagen außerbörslich gehandelt (Kauf und Verkauf) und es wird für die Papiere kein amtlicher Kurs festgestellt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Für unnotierte Wertpapiere, die weder zum Handel im regulierten Markt zugelassen noch zum Handel in den regulierten Markt einbezogen sind, kann die jeweilige nationale Börse den Betrieb eines Freiverkehrs durch den Börsenträger zulassen. Diese Regelung findet sich im Börsengesetz (BörsG). Voraussetzung dafür ist, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleistet ist, indem unter Anderem durch die Börsengeschäftsführung gebilligte Geschäftsbedingungen vorliegen. Ist eine entsprechende Gewährleistung nicht oder nicht mehr gegeben, dann kann die Börsenaufsichtsbehörde den Handel im Freiverkehr untersagen.

 
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