Werthaltigkeitstest

Der Werthaltigkeitstest (auch Impairment-Test genannt) ist ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS)verpflichtender Test zur Bewertung des Anlagevermögens und verlangt die Beurteilung potenzieller Indikatoren, die eine nachhaltige Wertminderung eines Vermögenswertes bewirken können . Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Aktiva-Positionen bilanziell nicht höher veranschlagt (bewertet) werden, als der erzielbare Betrag es zulässt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein Vermögenswert, der mit mehr als seinem erzielbaren Betrag bewertet wird, liegt dann vor, wenn der Buchwert den Betrag übersteigt, der durch die Nutzung oder den Verkauf des jeweiligen Vermögenswertes erzielt werden könnte. Sollte das der Fall sein, so wird der Vermögenswert als wertgemindert bezeichnet und es ist nach IFRS (speziell International Accounting Standard 36, IAS 36) ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, dann hat das Unternehmen eine formelle Schätzung des erzielbaren Betrages vorzunehmen. Dabei hat das Unternehmen mindestens die folgenden Anhaltspunkte für eine Wertminderung zu berücksichtigen:

1) Externe Informationsquellen
•    Marktwert des vermögenswertes ist stark gesunken als dies zu erwarten wäre (z.B. durch Zeitablauf oder die gewöhnliche Nutzung

•    (Möglicher) Eintritt signifikanter Veränderungen mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen im technischen, marktbezogenen, ökonomischen oder gesetzlichen Umfeld, in welchem das Unternehmen tätig ist

•    Erhöhung der Marktzinssätze oder anderer Marktrenditen

•    Buchwert des Reinvermögens des Unternehmens ist größer als seine Marktkapitalisierung

2) Interne Informationsquellen
•    Vorliegen substanzieller Hinweise für eine Überalterung oder einen physischen Schaden eines Vermögenswertes

•    (Möglicher) Eintritt signifikanter Veränderungen mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen in dem Umfang, in dem der Vermögenswert genutzt wird oder aller Erwartung nach genutzt werden wird:
o    Stilllegung des Vermögenswertes
o    Planungen für die Einstellung oder Restrukturierung des Bereiches, zu dem ein Vermögenswert gehört
o    Planungen für den Abgang eines Vermögenswertes vor dem ursprünglich erwarteten Zeitpunkt
o    Neueinschätzung der Nutzungsdauer eines Vermögenswertes als begrenzt vielmehr als unbegrenzt

•    internes Berichtswesen liefert substanzielle Hinweise dafür, dass die wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögenswertes schlechter ist oder sein wird als erwartet

Grundsätzlich ist der Werthaltigkeitstest auf alle Vermögenswerte anzuwenden. Davon ausgenommen sind die folgenden:

(a) Vorräte
(b) Vermögenswerte, die aus Fertigungsaufträgen entstehen
(c) latente Steueransprüche
(d) Vermögenswerte, die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren
(e) finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen
(f) als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
(g) mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehende biologische Vermögenswerte, die zum beizulegendenZeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten bewertet werden
(h) abgegrenzte Anschaffungskosten und immaterielle Vermögenswerte, die aus den vertraglichen Rechten eines Versicherers auf Grund von Versicherungsverträgen entstehen und in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen
(i) langfristige Vermögenswerte, die als zum Veräußerung gehalten eingestuft werden

 
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