Sollten also beispielsweise Falschaussagen getroffen werden oder die Kunden würden aus irgendeinem Grund benachteiligt sein, dann sind die Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute in ihren Werbemaßnahmen zurückzuhalten bzw. einzuschränken.
Werbebeschränkung
Unter einer Werbebeschränkung im Finanzwesen versteht man das im Kreditwesengesetz (KWG) und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definierte Recht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei bestimmten Arten der Werbung der Institute und Wertpapierunternehmen nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute bzw. Wirtschaftskreise und des Verbraucherschutzes einzugreifen und diese sogar zu untersagen, um eventuellen Missständen entgegen zu wirken.
Definition weiterlesen