Wechselkursmechanismus II

Der Wechselkursmechanismus II (WKM II) ist ein Abkommen zwischen den Mitgliedsländern der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU; Euro-Währungsgebiet) und den übrigen Staaten der Europäischen Union (EU), die noch nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Er ist der Nachfolger des Europäischen Währungssystems (EWS) und ist im Rahmen des EWS II im Jahre 1999 in Kraft getreten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Hauptgrund für die Einführung des WKM II war, die Währungsbeziehungen zwischen den Euro- und Nicht-Euro-Ländern der EU zu koordinieren. Zu große Wechselkursunterschiede und -schwankungen zwischen den Ländern sollen dadurch vermieden werden. Die Nicht-Euro-Länder (auch Out oder Pre-Ins genannt) sollen zudem einen Anreiz bekommen, die Maastrichter Konvergenzkriterien weitgehend zu erfüllen, um zukünftig dem WWU beitreten zu können und auf lange Sicht gesehen den Euro als Währung einzuführen.

Im WKM II gilt demnach der Euro als Leitkurs (Ankerwährung). Die Paritäten der Outs sind folglich an den Kurs dieser Währung gebunden, wobei die maximale Schwankungsbreite der Wechselkurse auf ± 15 Prozent um den Leitkurs festgelegt ist (Bandbreiten). Engere Schwankungsbreiten sind allerdings auch möglich.

Werden die Interventionsgrenzen erreicht, sollten Devisenmarktinterventionen (Kauf bzw. Verkauf von Devisen) seitens der jeweiligen Zentralbank des betroffenen Landes durchgeführt werden. Diese sollten allerdings eher unterstützenden und nicht leitenden Charakter haben, d.h. die Geld- und Währungspolitik muss dennoch entsprechend den Konvergenzkriterien vollzogen werden.

Um letztlich in die WWU aufgenommen zu werden, muss ein Land mindestens 2 Jahre dem WKM angehört haben. Zudem darf in dieser Zeit auch keine Abwertung der Währung statt gefunden haben (Konvergenzkriterium).

 
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