Wechselkurs-Überwachung

Die Wechselkurs-Überwachung meint die Kontrolle der Wechselkurse sowie der Währungs- bzw. Wechselkurspolitik der Länder, vor Allem der Mitgliedsländer des Internationalen Währungsfonds (IWF). So verabschiedete das Exekutivdirektorium des IWF beispielsweise am 15. Juni 2007 die Wechselkurs-Überwachung auf bilateraler Ebene (IWF-Überwachung).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ziel der Wechselkurs-Überwachung ist, die Stabilität des internationalen Währungssystems zu fördern (Stabilität der Zahlungsbilanzen der Länder, etc.). Der IWF formuliert für eine solche außenwirtschaftliche Stabilität die folgenden Kernvoraussetzungen:

a) strukturelle ausgeglichene Leistungsbilanz
b) stabile Vermögensübertragungs- und Kapitalbilanz

Die Rahmenbedingungen für eine funktionierende Wechselkurs-Überwachung sehen wie folgt aus:
• Überwachung als kooperativen Prozess
• Offenheit zwischen dem IWF und den Mitgliedsländern
• ausgewogene Überwachung
• Eibindung der bilateralen Überwachung in eine multilaterale
• Überwachung sollte eine mittelfristige Perspektive einnehmen

Weiterhin beschreibt die bilaterale Wechselkurs-Überwachung die folgenden 4 Grundsätze für die Wechselkurspolitik der IWF-Mitgliedsländer:

„1) Die Mitglieder unterlassen Manipulationen der Wechselkurse oder des internationalen Währungssystems mit dem Ziel, eine wirksame Zahlungsbilanzanpassung zu verhindern oder einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitgliedern zu erlangen.

2) Die Mitglieder sollten auf dem Devisenmarkt intervenieren, wenn dies erforderlich ist, um ungeordneten Bedingungen entgegenzuwirken, zu denen unter anderem störende kurzfristige Wechselkursbewegungen ihrer Währung gehören.

3) Die Mitglieder sollten bei ihrer Interventionspolitik die Interessen der anderen Mitglieder berücksichtigen, darunter die Interessen der Länder, in deren Währung sie intervenieren.

4) Die Mitglieder sollten eine Wechselkurspolitik vermeiden, die zu außenwirtschaftlicher Instabilität führt.“

 
  • WhatsApp