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Wassergeld

Der Begriff „Wassergeld“ wurde in dieser Art vor Allem zu früheren Zeiten verwendet. Grundsätzlich meint es eine Abgabe (Zahlung) für die Bereitstellung und Nutzung von Wasser. In der Geschichte berechnete sich das Wassergeld dabei unter Anderem nach der Breite der Wasserräder (Beschaufelungskapazität).

Heute legt man hierfür bestimmte Tabellenwerte und vorgegebene Maßstäbe entsprechend der Rahmenbedingungen (Wohnraumgröße, Personen im Haushalt etc.) zu Grunde. Das Wassergeld stellt hierbei einen Teil der anfallenden Betriebskosten einer Immobilie bzw. einer Wohnung dar. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Demnach zählen zum Wassergeld bzw. zu den Kosten der Wasserversorgung die folgenden Positionen:

-> die Kosten …
…  des Wasserverbrauchs
…  der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung,
…  der Wartung von Wassermengenreglern
…  des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe

-> die Grundgebühren

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.