Warenterminkontrakt

Ein Warenterminkontrakt (engl.: Commodity Future) ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, eine bestimmte Menge einer Ware (z.B. Gold, Getreide, Erdöl etc.) zu einem vereinbarten Preis an einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin (= Liefertag/ Erfüllungstag) zu liefern (Short-Position) bzw. abzunehmen (Long-Position).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Üblicherweise gilt ein solcher Vertrag als bindend, sodass die Vertragserfüllung eine Verpflichtung für beide Parteien darstellt (unbedingtes Termingeschäft). Zudem gelten Warenterminkontrakte als Börsengeschäfte, d.h. der Handel findet an einer Warenbörse statt. In Ausnahmenfällen können sie aber auch als Forwards gestaltet sein, sodass ein außerbörslicher Vertragsabschluss statt findet.

Sobald der Warenterminkontrakt fällig ist, erfolgt die Lieferung des Basiswertes (Ware) und die Zahlung des vereinbarten Preises. Hierbei kann aber auch eine abweichende Regelung getroffen wurden sein:

1. Ausgleich gekaufter Kontrakte durch Verkauf gleicher Kontrakte
2. Ausgleich verkaufter Kontrakte durch Kauf gleicher Kontrakte

Damit ist gemeint, dass das Geschäft glattgestellt und nicht ausgeführt wird.

Mit Hilfe eines Warenterminkontraktes möchte man sich zum Einen absichern (Hedging) und zum Anderen aber auch spekulieren. Da Warenmärkte üblicherweise enormen Schwankungen unterliegen, sichert man sich bereits heute einen annehmlichen Preis für ein in der Zukunft zu erfüllendes Geschäft. So hedgt sich der Käufer gegen steigende und der Verkäufer gegen fallende Preise. Eng in Verbindung damit steht die Spekulation, denn der Käufer sichert sich ab, weil er in der Regel auf steigende Preise spekuliert. Umgekehrt ist es beim Verkäufer eines Warenterminkontraktes.

 
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