Wardein

Wardein oder auch Guardein ist ein Beamtentitel für einen in der Geschichte (Mittelalter) durch die Münzherrschaft bestellten Beamten, denen in erster Linie die Überprüfung der Münzen anvertraut wurde.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Überprüfung des Münzgutes umfasste …

… die Kontrolle der Qualität der Münzen,
… die Analyse der Legierung und
… die Prüfung des Münzgewichts.


Zudem oblag dem Wardein die Kontrolle des Münzmeisters, d.h. der leitenden Person, die für die Prägung der Münzen zuständig war und die Überwachung der Münzprägestätten. Bei ihm wurde auch der amtliche Prägestempel bzw. das Prägeeisen aufbewahrt, wenn gerade nicht geprägt wurde.

Die Tätigkeit, die der Guardein ausübte, wurde „Wardieren“ bezeichnet. Es zielte vor Allem auf eine ausreichende Feinheitskontrolle der Münzen ab. Dabei wurde vorrangig das Einhalten der vorgeschriebenen Metallbestandteile geprüft. Um seine Kontrollen sorgfältig durchführen zu können, nutze der Wardein einen sogenannten Probierofen, in dem er die Münzbestandteile genau unter die Lupe nahm.

 
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