Wagniskapital

Das Wagniskapital wird auch Risikokapital oder Venture Capital bezeichnet. Es definiert Beteiligungskapital einer Beteiligungsgesellschaft (auch Venture-Capital-Gesellschaft genannt, kurz VCG), das in ein wachstumsträchtiges, besonders risikoreiches, kleines und mittleres Unternehmen finanziert wird. Diese Finanzierung kann in Form von voll haftendem Eigenkapital sowie eigenkapitalähnlicher Investition erfolgen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bereitgestellt wird das Wagniskapital sowohl von privaten (Business Angels) als auch institutionellen (Corporate Venturing) Investoren, die einen entsprechenden Betrag an Finanzintermediäre (VCG) weitergeben. Diese wiederum investieren die Summe in ein bestimmtes Unternehmen. Die Transaktionen werden über den Beteiligungskapitalmarkt abgewickelt.

Charakteristisch für Wagniskapital sind die folgenden Punkte:

•    Investition in junge, nicht börsennotierte, aussichtsreiche Unternehmen (Startups)
•    Erträge anfangs üblicherweise noch nicht abschätzbar
•    hohes Risiko (Möglichkeit des totalen Kapitalverlustes)
•    chancenreiche Kapitalanlage mit hoher Renditechance

Weiterhin kennzeichnend für Wagniskapital ist die zeitliche Befristung der Beteiligung, d.h. den Unternehmen steht das Kapital nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Um aus der Beteiligung auszusteigen, hat der Kapitalgeber die folgenden Möglichkeiten:

•    Börsenverkauf der Anteile (Initial Public Offering, kurz IPO)
•    Anteilsverkauf an andere Investoren
-> Trade Sale: an ein Unternehmen derselben Branche
-> Secondary Sale: an einen Dritten
•    Anteilsverkauf an das Unternehmen selbst (Rückkauf; Company Buy-Back)

Wagniskapital bietet verschiedene Varianten, um das damit verbundene Risiko zumindest teilweise einzudämmen:

1. Kapitalbereitstellung in mehreren Tranchen
2. Kapitalbeteiligung über Wandelanleihen
3. Gewährung von Eingriffsrechten für Kapitalgeber

 
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