Währungsschlange

Der Begriff „Währungsschlange“ bezeichnet den Europäischen Wechselkursverbund (Europäische Währungsschlange), der am 24. April 1972 auf Grundlage des damaligen Basel-Abkommens in Kraft getreten ist. Die Währungsschlange schaffte eine enge Verbindung zwischen den Währungen der Teilnehmerländer.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Anfänglich waren die folgenden sechs Länder Mitglied im Verbund:
•    Bundesrepublik Deutschland
•    Luxemburg
•    Belgien
•    Niederlande
•    Frankreich
•    Italien

Zum 01. Januar 1973 folgten schließlich noch Großbritannien, Irland und Dänemark.

Die Teilnehmerländer, speziell die Zentralbanken, vereinbarten ein bilaterales Interventionssystem ihrer Währungen (Schlangen-Währungen) gegenüber dem US-Dollar und beschlossen dabei eine Verringerung der Schwankungsbreiten ihrer Währungen. In der Zone fester, aber veränderbarer Wechselkurse durften sich die Kurse innerhalb einer Marge um die vereinbarten Leitkurse bewegen (Schlange).

Grundsätzlich wurden die Interventionen für Währungen zwar eingestellt. Doch durch die Währungsschlange hielt man diese Möglichkeit bei einigen Währungen noch offen. Es blieb innerhalb der Währungsschlange also bei flexiblen Wechselkursen (Floating), die sich auf Grund von Angebot und Nachfrage bilden und die Zentralbanken nicht verpflichtend intervenieren müssen.

Ziel der Währungsschlange war vor Allem die Schaffung stabiler Wechselkurse innerhalb Europas. Da aber die Bindung an den USD als nachteilig aufgefasst wurde, folgte die Umwandlung in ein multilaterales Interventionssystem zwischen den europäischen Währungen.

Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes war das Europäische Währungssystem (EWS) am 13. März 1979.

 
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