Aufsicht über den Währungshandel
Der Devisenhandel unterliegt weltweit keiner gesetzlichen Regulierung. Innerstaatlich sorgen Aufsichtsbehörden für eine Kontrolle zumindest im Interbankenbereich. So gilt in Deutschland für den Devisenhandel beispielsweise das Kreditwesengesetz (KWG). Demnach gehört Forex zu den erlaubnispflichtigen Bankgeschäften. Des Weiteren übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über Kreditinstitute aus, die neben anderen Bankgeschäften auch den Devisenhandel betreiben.
Marktteilnehmer
Während früher vorwiegend Banken am Währungshandel aktiv teilnahmen, weitet sich das Teilnehmerfeld immer mehr auf weitere Investoren aus. So findet man am Devisenmarkt neben Kreditinstituten auch private Investoren, kleinere und große Unternehmen, Broker, Devisenhändler u.s.w.
Teilnehmer benötigen für einen aktiven Währungshandel ein Devisenkonto. Dieses wird von Instituten und Banken angeboten. Hierüber können die Transaktionen abgewickelt werden. Um nicht sofort mit vollem Risiko einzusteigen, bieten einige Banken auch ein kostenloses Demokonto zum Testen an.
Währungshandel
Eine Devisenbörse oder einen festen Standort für Forex gibt es nicht. Der Handel findet telefonisch oder über elektronische Handelsplattformen, die über das Internet erreichbar sind, statt. Zeitlich sind die folgenden Handelszeiten zu beachten (aus MESZ-Sicht):
Handelsbeginn: Sonntag 23 Uhr
Handelsschluss: Freitag 23 Uhr