Währungsbank

Der Begriff „Währungsbank“ ist eine ältere Bezeichnung für eine Notenbank, d.h. für eine Bank, die das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten besitzt. Heutzutage liegt dieses Notenmonopol bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Nationalen Zentralbanken (NZB) der jeweiligen Länder.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Sowohl die Institute selbst auch die mit der Notenausgabe betrauten Personen nennt man häufig auch Währungshüter. Sie sind quasi für die gesamte Geld- und Währungspolitik eines Währungsraumes (EZB – supranationale Ebene) bzw. Landes (NZB – nationale Ebene) zuständig.

In der Geschichte waren die Währungsbanken in der Regel normale Geschäftsbanken, die zur Ausgabe von Banknoten berechtigt waren. Damals galten die Noten als eine Art Zahlungsbeleg für das bei den Banken aufbewahrte Münzgeld ihrer Kunden. Diese Quittungen konnten auch in Läden zur Bezahlung genutzt werden, da sie dem Händler gegenüber eine Garantie und einen Anspruch auf die Herausgabe der münzen darstellten. Die Währungsbanken waren durch die steigende Menge der Banknoten gezwungen, diese durch Münzbestände abzudecken (Deckungspflicht). Später wurde diese Pflicht mit Hilfe von Edelmetallen wie Gold oder Silber erfüllt (Gold- oder Silberstandard).

Heutzutage ist durch die große Umlaufmenge der Banknoten eine Gold- oder Silberdeckungspflicht bei den Währungsbanken nicht mehr gegeben. Heute sind die Goldreserven Teil der Währungsreserve eines Landes.

Bis zur Re-Organisierung des Bankenwesens und der Zentralisierung des Geldwesens auf neu gegründete Zentralbanken gaben die Währungsbanken üblicherweise ihre eigenen Währungen aus. Das änderte sich aber mit der Entstehung der zentralen Notenbanken. Eine einheitliche Währung wurde geschaffen und das Notenmonopol ging von den einzelnen Geschäftsbanken auf die zentralen Währungsbanken über.

 
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