Währung, hinkende

Unter einer hinkenden Währung versteht man in einem Währungssystem die Verschiebung des Wertverhältnisses zweier Edelmetalle, von denen die bisher gültige  Edelmetallwährung (z.B. Silber) an Wert verliert und die andere zukünftige Edelmetallwährung (z.B. Gold) an Wert gewinnt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Als „hinkend“ wird in diesem Zusammenhang die zweite Währung bezeichnet. Die bisher gesetzlich geltende Währung (Silber) kann beispielsweise durch einen drastischen Preisverfall dieses Edelmetalles nicht vollständig aufrecht erhalten werden. Ein kompletter Einzug der Währung ist aber auch nicht möglich, da das sonst einen enormen Verlust für den Staat bedeuten würde. Gleichzeitig kann aber die zweite Währung (Gold), dessen Preis ein steigendes Wachstum verzeichnet, auch nicht komplett als gesetzliche Währung eingeführt werden, da ja noch Teile der alten Währung im Umlauf sind. Daher wird diese als „hinkend“ bezeichnet.

Hinkende Währungen sind daher zwar als unbeschränkt einsetzbares Zahlungsmittel akzeptiert, werden aber gering bzw. nach Bedarf im Geld- und Zahlungsverkehr eingesetzt.

Beispiele:
Deutsches Kaiserreich
-> Der bisher gültige Silberstandard (Zollvereinstaler) verlor drastisch an Wert und verfiel von der Kurantmünze zur Scheidemünze, sodass Gold als Währung eingeführt werden sollte. Bis zur vollständigen Durchführung nannte man diesen auch „Hinkender Goldstandard“

 
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