Währung, funktionale

Die funktionale Währung ist laut den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den darin integrierten International Accounting Standards (IAS) jene Währung, die im primären Wirtschaftsumfeld, in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist, vorherrscht. Für ein vorrangig in Deutschland tätiges und ansässiges Unternehmen gilt demnach der Euro als funktionale Währung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Als primäres Wirtschaftsumfeld definieren die IAS jenes Umfeld eines Unternehmens, in dem es überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet oder aufwendet. Damit ein Unternehmen seine funktionale Währung ermitteln kann, hat es die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:

Währung …

… mit dem größten Einfluss auf die Verkaufspreise der Waren und Dienstleistungen des Unternehmens

… des Landes mit den für die Verkaufspreise ausschlaggebendsten Wettbewerbskräfte und Bestimmungen

… mit den größten Einfluss auf Lohn-, Material- und sonstige mit der Bereitstellung der Produkte in Verbindung stehenden Kosten

Ergänzend dazu können aber auch die folgenden Komponenten der Definition der funktionalen Währung eines Unternehmens einen Erklärungsansatz geben:

Währung …

… in der Mittel auf Finanzierungstätigkeiten umgesetzt werden

… in der Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit üblicherweise einbehalten werden

Hat ein Unternehmen ein Tochterunternehmen, eine Niederlassung, ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen im Ausland, so erfolgt die Ermittlung der funktionalen Währung für dieses im Ausland tätige Unternehmen nach den folgenden Kriterien:


Ist die Tätigkeit des ausländischen Geschäftsbetriebes erweiterter Bestandteil des berichtenden Unternehmens oder wird sie unabhängig ausgeübt?

-> erweiterter Bestandteil = Tochterunternehmen verkauft nur vom berichtenden Unternehmen importierte Güter und führt auch die erzielten Einnahmen an dieses ab

-> unabhängig = Ansammlung von Zahlungsmitteln und anderer monetärer Posten, Aufwandstätigkeiten, Ertragserwirtschaftung und Fremdkapitalaufnahme in der Landeswährung des ausländischen Betriebes

Haben die Geschäftsvorfälle des ausländischen Geschäftsbetriebes mit dem berichtenden Unternehmen in Bezug auf das Gesamtgeschäftsvolumen ein großes oder geringes Gewicht?

Haben dir Cashflows des ausländischen Betriebes direkte Auswirkung auf die Cashflows des berichtenden Unternehmens?

Reichen die Cashflows des ausländischen Geschäftsbetriebes zur Begleichung dessen Schuldverpflichtungen aus oder müssen Mittel des berichtenden Unternehmens bereitgestellt werden?


Sollte die funktionale Währung aus diversen Gründen nicht klar ermittelt werden können, so hat die Geschäftsführung eine Entscheidung darüber zu treffen. Da die funktionale Währung außerdem die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle, Ereignisse und Umstände widerspiegelt, ist eine Änderung nur dann erlaubt, wenn sich auch diese Komponenten entsprechend ändern.

 
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