Vorgeschichte, komplexe finanztechnische

Der Begriff „komplexe, finanztechnische Vorgeschichte“ kommt aus dem Prospektrecht der Europäischen Union (EU). Hierbei geht es darum, dass Wertpapiere in der gesamten EU öffentlich angeboten werden sollen oder die Genehmigung zum Börsenhandel beantragt werden müssen, sofern das Prospekt von der Behörde im Ursprungsland gebilligt wurde.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Deutschland existiert diese Richtlinie seit dem 01. Juli 2005. Seit dem 01. März 2007 sind die Anforderungen für Herausgeber von Wertpapieren, welche eine komplexe finanztechnische Vorgeschichte haben, verschärft worden.

Von einer komplexen, finanztechnischen Vorgeschichte wird dann ausgegangen, wenn aus den Unterlagen des Emittenten, welche öffentlich einsehbar sind, nicht das gesamte Geschäftsgebaren der Bank ersichtlich ist. Anleger haben jedoch ein Recht darauf, sich vor dem Kauf von Wertpapieren ein genaues Bild des jeweiligen Herausgebers machen zu können. Ohne genaue Informationen über die Vermögensverhältnisse des Herausgebers kann das Risiko beim Kauf der Wertpapiere schlecht eingeschätzt werden. Da sich die Darlegung sämtlicher finanzieller Hintergründe bei manchen Emittenten als schwierig erweisen könnte, beispielsweise wenn diese mit anderen Gesellschaften eng verbunden sind, wurde die Verordnung am 27. Februar 2007 nochmals überarbeitet. Meist ist dann nämlich eine Einsicht in die Finanzen der beteiligten Gesellschaften erforderlich. Hierfür mussten gesonderte Regelungen getroffen werden, die in der überarbeiteten Verordnung festgehalten sind.

 
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