Vorfälligkeit

Im Rahmen der Aufnahme eines Kredites oder einer Finanzierung vereinbart man eine gewisse Laufzeit, meist in Abhängigkeit von der Zinslage zwischen 5 und 20 Jahren, für die Rückzahlung des Kredit.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Möchte man nun aus irgendeinem Grund den Kredit vor Ablauf dieser Zeit zurückzahlen, so möchte die Bank ihre entgangenen Zinsen, die sie durch diese Vorfälligkeit (also bevor die Rückzahlung fällig ist) ersetzt haben. Dabei sind diese vom Darlehensnehmer zu zahlenden Vorfälligkeitsentgelte nicht unerheblich. Es ist sogar nach Urteil des Bundesgerichtshofes der Preis für eine vorzeitige Ablösung frei verhandelbar; das bedeutet, dass die Bank auch darauf bestehen kann, das Immobiliendarlehen nicht zu kündigen.

Oft ist ein Grund der vorzeitigen Ablösung der Verkauf des Hauses, da die Raten nicht mehr bezahlbar sind. Ein günstiger Kredit hilft, solch eine Lage von vorneherein abzuwenden.

 
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