Verzugszinsen berechnen

Mit „Verzugszinsen berechnen“ meint man die Ermittlung der zusätzlich zum Forderungsbetrag anfallenden Zinsen im Zuge der Nichtzahlung eines Kredits. Sie fallen also nur dann an, wenn eine Zahlungsschuld nicht rechtzeitig beglichen wird.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass eine Geldschuld während des Verzugs mit einem Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist. Die fünf Prozentpunkte gelten allerdings nur bei Rechtsgeschäften, an denen mindestens ein Verbraucher beteiligt ist. Andernfalls sind acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz anzusetzen. Zinseszinsen dürfen nicht berechnet werden, d.h. die Verzugszinsen sind auf die Nettoforderung ohne Zinsen zu beziehen. Teilweise können auch anderweitige Zinssätze durch die Institute festgelegt sein. Dieser erfährt man nur bei den Banken vor Ort bzw. in den Vertragsbedingungen.

Der Basiszinssatz ist ebenfalls im BGB festgelegt. Dieser beträgt ursprünglich 3,62 Prozent und verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres um die Prozentpunkte, „(…) um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.“

Um Verzugszinsen berechnen zu können, sind ein paar Informationen notwendig:

•    aktueller bzw. festgesetzter Basiszinssatz
•    Zeitraum des Verzugs (ab Verzugsbeginn bis Zahlungsdatum)
•    Restschuld (Nettokreditforderung)

Beispiel Verbrauchergeschäft:
Geschuldeter Betrag = 1.000 Euro
Verzugsbeginn = 01.01.2010
Zahlungsdatum = 22.03.2010
Verzugszeitraum = 81 Tage (vom 01.01. bis 22.03.2010)
Basiszinssatz (seit 01.01.2010) = 0,12 Prozent
anzusetzender Verzugszinssatz = 5,12 Prozent (0,12 Prozent + 5 Prozent)
Verzugszinsen pro Tag = 0,1403 Euro ((1.000 Euro * 5,12 Prozent) ÷ 365)
Verzugszinsen im Verzugszeitraum = 11,36 Euro (0,1403 Euro * 81 Tage)

Die Gesamtforderung bis zum 22.03.2010 beläuft sich demnach auf 1.011,36 Euro.

 
  • WhatsApp