Versorgungsschein

Den Versorgungsschein findet man vor Allem in der militärischen Geschichte. Demnach war es ein im Kriegsministerium ausgefertigtes Dokument, das für ausscheidende Angehörige sowohl der deutschen Wehrmacht als auch der Polizei oder des Zivilschutzes gedacht war. In der Regel nannte man das Dokument auch Zivilversorgungsschein. Eine zweite Bedeutung findet er (auch heute noch) im Bergmannswesen vor Allem in Nordrhein-Westfalen, wo er Bergmannsversorgungsschein genannt wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zivilversorgungsschein

Erhalten haben einen Versorgungsschein jene Ausscheidende, die entweder auf Grund diverser Umstände und Vorfälle in die Invalidität fielen oder eben solche Militärpersonen, die die gesetzliche Dienstzeit überschritten haben und dadurch eine entsprechende Anzahl an Jahren fortdienten. Beispielsweise erhielten Unteroffiziere nach einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren und dem Ausscheiden aus der Wehrmacht einen Zivilversorgungsschein. Dieser gewährte ihnen eine bevorzugte Einstellung im Staatsdienst, d.h. die Ausscheidenden erhielten mit dem Schein auch gleichzeitig die Berechtigung, eine bevorzugte Stelle im öffentlichen Dienst einzunehmen.

Der Versorgungsschein sichert dem Empfänger demnach die Inanspruchnahme einer ausreichenden Zivilversorgung gemäß den Fähigkeiten des Scheininhabers (z.B. Pflichtarbeitsplatz). Teilweise war hierfür aber die Beurteilung der Qualifikation des Antragstellers notwendig. Diese wurde unter Anderem durch die jeweilige Kompanie oder auch durch die zuständige Zivilbehörde erteilt und attestiert.

Für die Wehrmacht war im Zusammenhang mit dem Versorgungsschein der größte Vorteil, dass die zivile und soziale Versorgung zukünftig durch die jeweils beschäftigende Behörde übernommen wurde. So gingen zum Beispiel die Pensionszahlungen von der Wehrmacht auf die Behörde über.

Bergmannsversorgungsschein

Die rechtliche Grundlage ist das Bergmannsversorgungsscheingesetz (BVSG NW). Grundsätzlich dient der Versorgungsschein hier der Fürsorge der Bergleute. Berechtigt sind dabei vor Allem jene, die mindestens 5 Jahre Untertage gearbeitet haben und mittlerweile nicht mehr oder eben nur unter der Gefahr kompletter Invalidität diese Arbeit ausüben können. Dadurch ergänzt der Schein, die knappschaftliche Sozialversicherung, da für Bergleute besondere Maßnahmen notwendig sind.

 
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