Versicherungswert

Der Versicherungswert stellt laut dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) den Wert des versicherten Interesses dar. Demnach meint es also den Herstellungs- oder Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beispielsweise meint der Versicherungswert bei einer Sachversicherung jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer „(…)zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.“

Hinsichtlich einer Transportversicherung definiert das VVG den Versicherungswert als den allgemeinen Handelswert der Güter bzw., wenn dieser nicht vorhanden oder messbar ist, der Wert der Güter am Versandort bei Beginn der Versicherung. Hinzu gerechnet werden hier zudem auch …

… die Versicherungskosten,
… die Kosten für den Beförderer bis zur Aufnahme der Güter und
… die Kosten der endgültig bezahlten Fracht

Versicherungsgesellschaften sind dazu angehalten, eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden, d.h. die Versicherungssumme sollte den Versicherungswert und damit das versicherte Interesse möglichst nicht übermäßig über- bzw. unterschreiten.

 
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