Versicherungsvermittlung

Als Versicherungsvermittlung ist die Geschäftstätigkeit einer Person (Versicherungsvermittler) zu verstehen, auf Basis einer Erlaubnis nach Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsverträge gewerbsmäßig für eine oder mehrere Versicherungsgesellschaft(en) an Dritte (Versicherungsnehmer) zu vermitteln.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dabei differenziert man nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Versicherungsvermittlung durch …

… einen Versicherungsvertreter oder
… einen Versicherungsmakler.


Bei der ersten Variante vertritt man quasi das oder die Versicherungsunternehmen und vermittelt bzw. schließt diese auf Basis eines Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Vermittler ab. Der Versicherungsvertreter wird also mit der Versicherungsvermittlung betraut.

Bei der zweiten Variante handelt der Vermittler auf Basis eines Maklervertrages zwischen ihm und dem Kunden und er arbeitet im Auftrag des oder der Versicherungsunternehmen. Für die Vermittlungstätigkeit erhält er von der Gesellschaft eine Courtage.

Um die Geschäftstätigkeit „Versicherungsvermittlung“ ausüben zu können, bedarf es nach GewO einer Erlaubnis durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Erteilt wird diese bei Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:

1. Antragsteller besitzt die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit
-> in den letzten 5 Jahren keine Verurteilung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers, einer Insolvenzstraftat

2. Antragstellers hat geordnete Vermögensverhältnisse
- über Vermögen ist oder wird kein Insolvenzverfahren eröffnet
- er ist nicht in das vom Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen

3. Antragsteller kann eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen

4. Antragsteller kann ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der IHK nachweisen und besitzt die notwendige Sachkunde über:

- die versicherungsfachlichen(Bedarf, Angebotsformen und Leistungsumfang) und
- rechtlichen Grundlagen
- Kundenberatung

 
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