Versicherungsunsicherheit

Als Versicherungsunsicherheiten definiert man alle im Zusammenhang mit einem Versicherungsverhältnis entstehende Ungewissheiten vor Allem seitens des Versicherungsgebers (in diesem Zusammenhang auch Risikokäufer genannt).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich entsteht eine solche Unsicherheit durch fehlende, falsche oder unvollständige Informationen, d.h. es liegt eine sogenannte Informations-Asymmetrie zwischen dem Versicherungsnehmer und -geber vor. Unterschieden werden hierbei vor Allem die folgenden drei Varianten der Versicherungsunsicherheit:

1. Qualitätsunsicherheit Da die Überprüfung diverser Risiken wie Vorerkrankungen etc. oftmals mit Kosten für den Risikokäufer verbunden sind (z.B. Einholen von ärztlichen Bescheinigungen etc.), wird eine entsprechende Kontrolle teilweise gar nicht erst vorgenommen, sodass die Qualität speziell der Vorabprüfungen, die dem Versicherungsvertrag letztlich zu Grunde liegt, nicht von hohem Maße zeugen.

2. Verhaltensunsicherheit Der Risikokäufer kann sich nicht vollkommen sicher sein, dass der Risikoverkäufer eventuelle Veränderungen im Risiko, vor Allem eine Erhöhung dergleichen, selbstständig anzeigt. Auch hier wäre eine Prüfung seitens des Versicherungsgebers oftmals mit Kosten verbunden.

3. Ergebnisunsicherheit In der Regel besteht bei den Risikokäufern auch eine Unsicherheit in Bezug auf eingetretene Versicherungsfälle und deren tatsächliches Ausmaß. Der Versicherungsgeber kann auch hier oftmals nur mit entsprechendem Kostenaufwand nachprüfen, ober der Fall wie dargelegt auch eingetreten ist.

Um eine Versicherungsunsicherheit als Folge einer Informations-Asymmetrie zu vermeiden, binden Versicherungsgeber in den Verträgen zahlreiche Klauseln ein, um gemäß diesen handeln zu können.

 
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