Versicherungsperiode

Unter einer Versicherungsperiode versteht man nach dem deutschen Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG), sofern die Versicherungsprämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine Kündigung eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Versicherungsvertrages kann zudem von beiden Vertragsparteien (Versicherungsnehmer und -geber) nur für den bzw. zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.

 
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