Versicherungs-Zweckgesellschaft

Eine Versicherungs-Zweckgesellschaft ist ein Unternehmen, keine Versicherungsgesellschaft, in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft, das versicherungstechnische Risiken (z.B. aus Naturkatastrophen) von Erst- und Rückversicherungsunternehmen auf Basis eines Rückversicherungsvertrages übernimmt. Die Zweckgesellschaft betreibt also kein Versicherungsgeschäft im eigentlichen Sinne, sondern hier kommt es ausschließlich zu einem Risikotransfer (Verbriefung).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wonach die Versicherungs-Zweckgesellschaften ebenfalls der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Zudem benötigen die Unternehmen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes der Erlaubnis der BaFin.

Die Risikoübernahme sichert die Zweckgesellschaft auf zwei verschiedene Varianten ab:

1. Ausgabe (Emission) von Schuldtiteln (Insurance Linked Securities), die in der Regel nachrangig sind

2. Finanzierungsmechanismen, bei denen …

… die Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber oder
… der Mechanismus selbst

den Rückversicherungsverpflichtungen der Zweckgesellschaft nachgeordnet sind.

Die Vermögensbestände, die der versicherungstechnischen Risikoabsicherung dienen, hat die Versicherungs-Zweckgesellschaft in ausreichend sichere und auch liquide Vermögenswerte anzulegen, d.h. sie dürfen nicht allzu großen Schwankungen unterliegen und müssen jederzeit in flüssige Mittel umgewandelt werden können. Zudem muss der Zeitwert der Kapitalanlagen die übernommenen Schadenrisiken übersteigen, um eine ständige Erfüllbarkeit aus dem Rückversicherungsvertrag mit den Versicherungsunternehmen zu gewährleisten. Des Weiteren muss eine Versicherungs-Zweckgesellschaft ausreichen d liquide Mittel vorweisen, die der Deckung etwaiger Kosten und für den laufenden Geschäftsbetrieb dienen.

 
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