Versendungsobergrenze

Unter „Versendungsobergrenze“, auch „Sender Limit“ oder „Zahlungslimit“ genannt, versteht man das begrenzte Transferieren von Geld. Es kann also nicht einfach wahllos ein Betrag in beliebiger Höhe von einem Konto auf ein anderes verschoben werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wenn beispielsweise Jemand einen sehr hohen Geldbetrag von seinem Konto abheben möchte, so muss dies der Bank auch schon im Vorfeld mitgeteilt werden.

Im privaten Bereich sind diese Sender Limits ebenfalls bekannt. Bei bestimmten Banken kann man nur einen bestimmten Betrag an Geld pro Tag vom Geldautomat abholen. Dies dient letztlich dem Schutz des Kontoinhabers, zum Beispiel bei Verlust der EC-Karte. Auch im Bereich des Electronic Banking werden Limits eingeräumt, die zwar durch den Kontoinhaber selbst bestimmt werden, aber nochmals einen Schutz gegen eventuelle Hacker bieten.

Mitunter ist es einem Kontoinhaber auch durchaus möglich, selbst eine Versendungsobergrenze zu bestimmen. So kann ein Ehemann seiner Frau einen bestimmten Geldbetrag pro Tag, Woche oder Monat einräumen. Ist dieser verbraucht, so kann die Karteninhaberin nicht mehr auf das Konto zugreifen.

Ob dies im privaten Bereich notwendig ist, sei einmal dahin gestellt. Allerdings macht die Versendungsobergrenze in geschäftlichen Bereichen durchaus Sinn. Gerade hier werden häufig mehrere Transaktionen täglich vorgenommen, sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Ein Zahlungslimit soll letztlich auch den Einzahlenden zu einer früheren Zahlung animieren.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass durch die Versendungsobergrenze im Geldverkehr ein hohes Risiko der Veruntreuung von Geldern ausgeschlossen werden kann.

 
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