Verschmelzung

Eine Verschmelzung ist die Fusion von wenigstens zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen zu einer Einheit (wirtschaftlich und rechtlich gesehen). Mindestens eins der Unternehmen gibt dabei seine rechtliche Eigenständigkeit auf. Die Verschmelzung ist eine Form der Unternehmensübernahme.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine Verschmelzung wird oft auch als Fusion bezeichnet (engl. „merger“). In Verbindung mit einem Unternehmenskauf (engl. „acquisition“) spricht man daher oft von „Mergers & Acquisitions (Fusion & Übernahme) eines Unternehmens. Sind die Anteile beider Unternehmen bei einer Verschmelzung ungefähr gleichgroß, spricht man von einer „Merger of Equals“. Ist dies nicht der Fall, ist die Rede von „Merger of unequals“.

Das gesamte Vermögen des übernommenen Unternehmens wird bei einer Verschmelzung auf das übernehmende Unternehmen geschrieben. Die Anteile der fusionierten Firma werden auf beiden Parteien aufgeteilt.

Die Gründe einer Verschmelzung lassen sich in verschiedene Absichten aufteilen:

  • Beschaffungs- sowie absatzpolitische Vorteile – zwei Firmen, die beispielsweise Kosmetikprodukte verkaufen, verschmelzen und vergrößern so ihr Angebot und ihre Macht auf dem Markt.
  • Produktions- sowie personalwirtschaftliche Vorteile – innerbetriebliche Vorgänge können durch eine Verschmelzung optimiert und verbessert werden.
  • Finanzwirtschaftliche Vorteile – Steigerung der Kreditwürdigkeit, neue Steuervorteile, uvm.

Horizontale, vertikale und anorganische Verschmelzung

Fusionieren Unternehmen mit der gleichen Leistungserstellung, spricht man von einer horizontalen Verschmelzung (Beispiel: zwei Lieferdienste verschmelzen). Im Gegensatz dazu gibt es die vertikale Verschmelzung. Hier fusionieren Unternehmen, die auf unterschiedlichen (meist aufeinanderfolgenden) Leistungsebenen arbeiten (Beispiel: Pack- und Lieferdienst). Auch eine anorganische Fusion ist möglich. Hierbei verschmelzen Unternehmungen der unterschiedlichsten Branchen, Produktionsstufen, etc. zusammen. Es entsteht ein Mischkonzern.

Es gibt zwei verschiedene Arten einer Verschmelzung

Die Fusion durch Aufnahme macht aus den Unternehmen A und B ein Unternehmen A (A + B = A). Vermögen und Schulden werden im Unternehmen A aufgenommen.

Eine Fusion durch Neugründung macht aus den Unternehmen A und B ein Unternehmen C (A + B = C). Vermögen und Schulden werden im Unternehmen C zusammengefasst.

Eine Verschmelzung von einer Muttergesellschaft mit einer Tochtergesellschaft nennt man „Upstream-Merger“. Umgekehrt ist die Rede von „Downstream-Merger“. Wenn zwei Schwestergesellschaften verschmelzen, so spricht man von „Sidestep-Merger“.

 
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