Man unterscheidet hier zwischen den beiden Abrechnungsvarianten „Wertpapierabrechnung“ und „Zahlungsverkehrsabrechnung“.
Bei der Wertpapierabrechnung, oder auch dem Wertpapierclearing genannt, beschäftigen sich die so genannten Clearingstellen damit, eventuelle Differenzbeträge, die durch das Kaufen und Verkaufen der Wertpapiere entstehen, dem Inhaber dieser Papiere gutzuschreiben oder eben im anderen Falle sein Konto damit zu belasten.
Diese hier eben erwähnten Verrechnungsstellen arbeiten international, so dass auch ausländische Wertpapiere in der Berechnung berücksichtigt werden können. Es gibt für den internationalen Verrechnungsverkehr zwei Stellen, eine mit Sitz in Brüssel und eine mit Sitz in Luxemburg. Zusätzlich zu diesen beiden Gesellschaften existiert eine dritte, die ausschließlich für die europäischen Länder tätig ist.
Die Zahlungsverkehrsabrechnung, oder auch Cashclearing genannt, wird im Allgemeinen von den verschiedenen Zentralbanken durchgeführt. Das Problem, was sich bei dieser Art des Verrechnungsverkehrs in den letzten Jahren heraus kristallisiert hat, ist der Verdacht der Geldwäsche. Der Gedanke lässt sich auch nicht so ganz von der Hand weisen, denn generell sind die zur Verrechnung zu tätigenden Transaktionen ein Bankgeheimnis. Eine Kontrolle von außenstehenden Stellen ist in der Tat nicht so einfach möglich.
Verrechnungsverkehr
Der Begriff „Verrechnungsverkehr“ ist im deutschen Bankenwesen eher als „Clearing“ bekannt und bedeutet letztlich nichts Anderes, als das Ab- bzw. Aufrechnen der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten.
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