Vermögenswert, biologischer

Ein biologischer Vermögenswert ist nach den International Accounting Standards (IAS) eingebunden in die International Financial Reporting Standards (IFRS) ein lebendes Tier oder eine lebende Pflanze als Grundlage landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sie finden Anwendung im Zusammenhang mit Rechnungslegung in Sektor Landwirtschaft.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beispiele für biologische Vermögenswerte und die daraus resultierenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse nach IAS sind:

- Schafe -> Wolle
- Bäume -> Baumstämme
- Pflanzen -> Zuckerrohr etc.
- Milchvieh -> Milch
- Schweine -> Schweinfleisch wie Rumpf etc.
- Büsche -> Blätter
- Weinstöcke -> Weintrauben
- Obstbäume -> Obst

Die biologischen Vermögenswerte sind in einem landwirtschaftlichen Betrieb dann anzusetzen, wenn es …

… auf Grund eines vergangenen Ereignisses (z.B. Kauf etc.) entstanden ist,
… sich in der Kontrolle des Unternehmens befindet (z.B. Eigentum an Rind durch Brandzeichen),
… wahrscheinlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringt und
… der beizulegende Zeitwert (basiert auf gegenwärtigen Ort und Zustand des Vermögenswertes) oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können

Grundsätzlich wird für die Bewertung aber der beizulegende Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten (z.B. Maklerprovisionen, Zölle etc.) angesetzt, außer er kann eben nicht gemäß bewertet werden. Existiert ein aktiver Markt (= Handelsprodukte sind homogen, jederzeit Käufer und Verkäufer vorhanden, Preise stehen Öffentlichkeit zur Verfügung), so gilt der notierte Preis in diesem Markt als angemessene Grundlage für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes. Um diese Ermittlung zu vereinfachen, können die biologischen Vermögenswerte auch in Gruppen aufgeteilt werden. Die Verteilung erfolgt dabei unter Anderem nach Art, Alter, Qualität etc.

 
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