Vermögen, soziales

Unter dem sozialen Vermögen versteht man jene Positionen oder Vermögenswertes üblicherweise im Eigentum der öffentlichen Hand, die sowohl den öffentlichen Einrichtungen als auch den Mitbürgern einer Volkswirtschaft grundlegende Dienste erweisen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Sie sind Grundlage für die Erfüllung öffentlicher Verwaltungsaufgaben und werden vorrangig in sozialer und nicht in gewerbswirtschaftlicher Weise genutzt. So zählen zum sozialen vermögen beispielsweise die folgenden:

- Verkehrswege wie Straße, Eisenbahnlinien, Kanäle etc.
- Wasserwerke oder –anlagen (z.B. Deiche, Stauseen etc.)
- soziale und religiöse Einrichtungen wie Schulen, Kirchen, Krankenhäuser oder auch Altersheime etc.

 
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