Vermögen, immaterielles

Das immaterielle Vermögen bzw. die immateriellen Vermögensgegenstände schimpft/ schimpfen sich auch Intangibles (engl.: intangibles assets) und meint Vermögenswerte eines Unternehmens, die in nicht-physischer Form vorliegen und in der Bilanz erfasst werden müssen. Die rechtliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach gehören zum immateriellen vermögen die folgenden Finanzwerte:

„(…)
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

2. Geschäfts- oder Firmenwert

3. geleistete Anzahlungen
(…)“


Da diese Vermögenswerte in der Regel langfristig dem Unternehmen dienen sollen, zählt das HGB diese auch zum Anlagevermögen.

In den internationalen Rechnungslegungsstandards, d.h. den International Financial Reporting Standards (IFRS), werden die Intangibles eines Unternehmens genauer gesagt definiert als …

… identifizierbare,
… nicht monetäre und
… nicht körperliche

Vermögenswerte
. Differenzen zwischen dieser und der Definition des HGB gibt es dahingegen, als dass die Werte, die bilanziert werden dürfen bzw. nicht bilanziert werden dürfen, unterschiedlich ausgelegt werden.

Die International Accounting Standards (IAS) der IFRS sagen zudem, dass ein immaterieller Vermögenswert als solcher nur dann gilt, wenn dieser identifizierbar ist, d.h. er muss separierbar sein (kann vom Unternehmen getrennt und verkauft, übertragen, lizenziert, vermietet oder getauscht werden) und er muss aus vertraglichen und anderen Rechten entstehen. Bewertet werden immaterielle Vermögenswerte nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

 
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