Vermögen, gesperrtes

Grundsätzlich versteht sich unter gesperrtem Vermögen finanzielle Besitztümer oder Beteiligungen einer Person, die auf Grund gesetzlicher und rechtlicher Vorschriften und Richtlinien gesperrt werden. Für die Verwaltung solcher Vermögen wird üblicherweise ein Treuhänder herangezogen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einem gesperrtem Vermögen wird jegliche Verfügung darüber untersagt. Der Betroffene muss auf die Klärung warten bzw. auf Freigabe hoffen.

 
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