Verlustteilungsprinzip

Mit einem Verlustteilungsprinzip meint man im Rahmen einer Insolvenz eines Unternehmens die Aufteilung der Lasten, die durch den Ausfall von Krediten dieses insolventen Schuldners bei den betroffenen Banken (Gläubiger) entstehen, auf die entsprechenden Banken.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein Beispiel eines solchen Verlustteilungsprinzips ist das Londoner Verfahren unter der Schirmherrschaft der Bank von England. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung darüber, wie Banken sich im Falle des Zusammenbruchs eines großen Unternehmens in England verhalten sollen.

Mit Hilfe eines Verlustteilungsprinzips wird gewährleistet, dass die Banken beim Schuldner nicht unmittelbar auf einen Konkurs drängen. Zudem werden die Lasten auf Aufwandspositionen bei stark betroffenen Banken gemindert. Allerdings müssen die anderen Banken wiederum eventuell mehr Lasten auf sich nehmen, als eigentlich - ohne ein entsprechendes Abkommen - nötig wäre.

 
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