Verkehrswert

Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist der aktuelle Wert einer Immobilie basierend auf dem tatsächlichen Handelspreis der Immobilie. Es handelt sich also um den reell erzielbaren Verkaufswert. Rechtliche Grundlage sind sowohl das Baugesetzbuch (BauGB) als auch die Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken  (Wertermittlungsverordnung, WertV).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im BauGB ist der Verkehrswert wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Gemäß WertV sind zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt in dem Zeitpunkt zu Grunde zu legen, auf den sich die Wertermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag). Dabei hat der Wertermittelnde die Auswahl zwischen den folgenden drei Verfahren:

1. Vergleichswertverfahren
2. Ertragswertverfahren
3. Sachwertverfahren

 
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