Verkaufsprospekt

Verkaufsprospekte sind von Kapitalanlagegesellschaften für die von ihnen verwalteten Sondervermögen (Investmentanteile) im Rahmen der Prospektpflicht zu veröffentlichen und stellen eine schriftliche Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für den Anleger dar. Die rechtliche Grundlage bildet das Investmentgesetz (InvG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Verkaufsprospekt ist daher abzugrenzen vom Wertpapierprospekt, da letzteres auf „(…) die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen (…)“, anzuwenden ist. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Kapitalanlagegesellschaften haben laut InvG sowohl einen einfachen als auch einen ausführlichen Verkaufsprospekt mit den entsprechenden Vertragsbedingungen für den Schuldtitel zu veröffentlichen. Wichtig dabei ist, dass beide Prospekte jene Informationen enthalten, die es dem Anleger ermöglichen, sich ein eigenes Urteil über die Chancen und Risiken dieser Anlage zu bilden. Dabei hat das ausführliche Verkaufsprospekt neben dem Risikoprofil des Wertpapieres beispielsweise mindestens die folgenden Angaben zu beinhalten:

• Bezeichnung und Zeitpunkt der Auflegung des Sondervermögens
• Angabe der Laufzeit
• Angabe der Stellen zum Erhalt der Jahres- und Halbjahresberichte
• Kurzangaben über die Steuervorschriften einschließlich eines möglichen Quellensteuerabzuges
• Ende des Geschäftsjahres
• Häufigkeit der Ertragsausschüttung
• Name des Abschlussprüfers
• Art und Hauptmerkmale der Anteile (verbriefte Rechte, Ansprüche etc.)
• Angaben, ob Anteile durch Globalurkunden verbrieft oder als Anteilscheine ausgegeben werden
• Angaben, ob Anteile auf Inhaber oder auf Namen lauten
• Stückelung
• Angaben, ob Sondervermögen verschiedene Teilfonds umfasst
• Beschreibung der Anlageziele/ Anlagepolitik der Teilfonds
• Angaben, ob und unter welchen Voraussetzungen Anteile mit unterschiedlichen Rechten ausgegeben werden
• Beschreibung des Verfahrens für Errechnung der Anteilswerte
• Voraussetzungen für Auflösung und Übertragung des Sondervermögens
• Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
• Angabe, dass Anteilwert vom Börsenpreis abweichen kann
etc.

Viele weitere Mindestangaben für das ausführliche Prospekt sind im InvG festgeschrieben. Da hingegen hat das einfache Verkaufsprospekt für den Durchschnittsanleger in leicht verständlicher Form die folgenden Informationen zu umfassen:

1. Kurzdarstellung des Sondervermögens
• Datum der Auflegung
• Angabe des gesetzlichen Geltungsbereichs
• ggf. Hinweis, dass Sondervermögen unterschiedliche Anteilklassen oder Teilfonds enthält
• verwaltende Kapitalanlagegesellschaft;
• Laufzeit
• Depotbank
• Abschlussprüfer
• Finanzgruppe, die das Sondervermögen initiiert

2. Anlageinformationen
• kurze Definition der Anlageziele
• kurze Beschreibung der Anlagestrategie
• kurze Beurteilung des Risikoprofils
• ggf. bisherige Wertentwicklung
• Profil des typischen Anlegers, für den Wertpapier konzipiert ist

3.Wirtschaftliche Informationen
• Angabe der geltenden Besteuerung
• Ausgabe- und Rücknahmepreis
• etwaige sonstige Kosten (oder Gebühren)

4. Erwerb und Veräußerung der Anteile
• Voraussetzungen und Bedingungen des Erwerbs, der Veräußerung oder ggf. des Umtauschs
• Ertragsverwendung
• ggf. Termin und Modalitäten der Ertragsausschüttung
• Häufigkeit und Modalitäten der Preisveröffentlichung

5. Zusätzliche Informationen
• Hinweis darauf, dass ausführlicher Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen und die Jahres- und Halbjahresberichte stets kostenlos angefordert werden können
• Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
• Angabe einer Kontaktstelle unter Benennung eines Ansprechpartners
• Ausgabedatum des Verkaufsprospekts

 
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