Verkaufsoption

Die Verkaufsoption, auch Put-Option (oder Put Option geschrieben), gehört zu den Grundpositionen im Optionsgeschäft und beinhaltet für den jeweiligen Optionsinhaber ein Recht und keine Pflicht, das ihn dazu befugt, …

… eine bestimmte Menge eines entsprechenden Basiswertes (z.B. Aktie)
… innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (Optionsfrist) oder
… zu einem festgesetzten Zeitpunkt (Optionstermin)
… zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis

zu verkaufen
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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Für dieses Recht hat der Optionskäufer eine entsprechende Optionsprämie an den Verkäufer zu zahlen. In Folge dessen gibt es auch bei der Put-Option sowohl eine Käufer- als auch eine Verkäuferposition.

1. Käufer einer Verkaufsoption
Eine andere Bezeichnung hierfür ist auch Long Put. Der Erwerber der Option ist sozusagen am längeren Hebel, da er eigenständig entscheidet, ob und wann er die Option zu Kauf ausübt.

Der Käufer einer Put-Option erwartet üblicherweise fallende Kurse des Basiswertes. Sobald also eine Tendenz zum Kursrückgang ersichtlich ist, erwirbt er eine Put-Option und vereinbart einen (höheren) Verkaufspreis für den Basiswert. Bei Ausübung der Option ist dann der Optionsverkäufer dazu verpflichtet, den Basiswert zum vereinbarten Kurs abzunehmen. Gewinn für den Optionsinhaber entsteht dadurch, dass er den Basiswert günstiger am Markt erwirbt und letztlich bei Optionsausübung auch zum höheren Verkaufspreis liefert. Allerdings sollte hier auch nie die Optionsprämie außer Acht gelassen werden, da die Gewinnspanne mindestens diesen Betrag ergeben sollte – sonst macht der Optionsinhaber Verlust.

Beispiel
Aktueller Kurs am Markt = 100 €
Optionsprämie = 10 €

Der Käufer zahlt vorerst 10 € Optionsprämie für den Erwerb der Verkaufsoption.

1. Verkauft er den Basiswert zu einem vereinbarten Kurs von 100 Euro, dann müsste er 10 Euro Verlust hinnehmen, denn er hat sowohl die Prämie von 10 Euro als auch für den Erwerb des Basiswertes am Markt 100 Euro, also insgesamt 110 Euro, ausgegeben, bei Ausübung der Option aber nur 100 Euro erhalten.

2. Vereinbart er bei den gleichen Bedingungen einen Preis von 110 Euro für den Basiswert, dann ist er in der Nullzone, d.h. er macht weder Gewinn noch Verlust. Er gibt 110 Euro aus und nimmt Gleiches auch wieder ein.

3. Wird ein Kurs über 110 Euro vereinbart, kommt er in die Gewinnzone. Er gibt weniger aus, als er bei Optionsausübung einnimmt.

2. Verkäufer einer Verkaufsoption
Diese Position nennt man auch Short Put, da der Optionsverkäufer abwarten muss, bis der Optionskäufer seine Option ausübt (oder eben nicht). Er ist also an die aktuelle Grundstimmung des Erwerbers gebunden.

Beim Verkauf einer Put-Option erwartet der Marktteilnehmer hauptsächlich steigende Kurse. Mit dem Verkauf geht er die Verpflichtung ein, den Basiswert zum vereinbarten Preis abzunehmen und kann diesen dann am Markt teurer wieder verkaufen und macht dadurch Gewinn.

 
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