Verkauf, freihändiger

Unter dem freihändigen Verkauf versteht man die Veräußerung von Finanzinstrumenten mit Börsen- oder Marktpreisen „(…) aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmäkler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis (…)“. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach gilt der freihändige Verkauf auch als eine Absatzmethode bei der Emission (Ausgabe) von Wertpapieren, speziell bei der öffentlichen Platzierung eventuell unter Einbeziehung von Banken, Konsortien oder eben anderweitig dazu befugte Personen.

Anwendung findet er vorrangig bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen (Anleihen). Hier gibt es üblicherweise keine Zeichnungsfrist, sondern nur der erste Verkaufstag wird angekündigt. Zudem kann jeder Interessent die Papiere erwerben. Der Emissionspreis ist beim freihändigen Verkauf sozusagen variabel, d.h. im Verlauf des Verkaufs der Papiere (Platzierungsphase) kann dieser jederzeit geändert und entsprechend an die aktuell vorherrschende Kapitalmarktsituation angepasst werden.

Als Sonderform kann der freihändige Verkauf auch als Privatplatzierung erfolgen. Hier wird der Anlegerkreis auf institutionelle Anleger eingeschränkt. Diese Variante kommt allerdings bei Emissionen eher selten vor.

 
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