Im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages nimmt die Vergütung also immer die entgeltliche Rolle ein, wohingegen der Vertragsgegenstand (Ware, Dienstleistung etc.) die Vereinbarung individualisiert.
Beispiele:
Vertragsgegenstand = Haus
Vergütung = Kaufpreis
Vertragsgegenstand = Mietraum
Vergütung = Miete
Vertragsgegenstand = Säuberung von Räumlichkeiten
Vergütung = Lohn
Die Vergütung wird in Folge dessen also auch als Gegenleistung oder Entgelt bezeichnet. Sie wird in Rechnung gestellt und vom Leistungsempfänger geschuldet.
Vergütung
Als Vergütung bezeichnet man im Allgemeinen die Zahlung eines Geldbetrages als Gegenleistung für eine erfolgte Leistung auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung. Oftmals spricht man auch fälschlicherweise von einer Prämie, die allerdings in der Regel ohne eine direkte Gegenleistung gezahlt wird.
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