Verfalltag

Als einen Verfalltag bezeichnet man allgemein das Datum, an dem eine Frist abläuft. Die Besonderheit hierbei im Gegensatz zum Fälligkeitstag eins Finanzkontraktes ist, dass bei Ablauf des Verfalltages ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann, sofern es vom Eigentümer nicht schon längst gemacht wurde. Beim Fälligkeitstag hingegen wird das Recht in der Regel automatisch ausgeübt (z.B. Auszahlung einer Sparanlage etc.), ohne dass der Inhaber viel dafür tun muss.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Verfallstage sind im Options(schein)geschäft, Wechselgeschäft und bei Futures oder Forward-Kontrakten die Regel. Ist das Datum herangerückt und man hat sein Recht nicht ausgeübt, verfällt der zu Grunde liegende Kontrakt. Rechte, die in diesem Zusammenhang ausgeübt werden können, sind beispielsweise:

- Ausübung der Option
- Einlösung des Optionsscheins
- Erfüllung der Verbindlichkeit durch Wechselaussteller
- Ausübung des Future
etc.

Alle Geschäfte müssen in der Regel bis zum Verfalltag ausgeführt sein, da an diesem Tag die Geltendmachung eines Rechts nicht mehr möglich ist.

 
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