Verbraucherbeschwerden

Um Verbrauchern die Verbraucherbeschwerden gegenüber einem Gewerbetreibenden einfacher zu gestalten, hat die EU-Kommission (Europäische Union) das europäische Formblatt für Verbraucherbeschwerden entworfen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dieses Formular dient dem Zweck, einem Verbraucher die Beschwerde zu erleichtern. Statt ein eigens entworfenes Beschwerdeschreiben an den Gewerbetreibenden zu senden, kann der Leichtigkeit halber dieses Formular ausgefüllt und an den Gewerbetreibenden versendet werden. Gültigkeit findet dieses Formular für Verbraucherbeschwerden auch grenzüberschreitend in der gesamten EU.

In der Regel sollen Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern auf diesem Wege beseitigt werden. Sollte es dennoch zum Rechtsstreit kommen, tagt dieses Formular mit ebensolcher Beweiskraft für den Verbraucher, wie auch ein „normales“ Beschwerdeschreiben. Das Formular hegt nur einfach den Vorteil, dass man sich an Hand der Vorgaben auch ohne „rechtliche Kenntnisse“ auf rechtssicherem Wege beschweren kann. Dem Formular sind die entsprechenden Verträge etc. beizufügen, wobei man hier ausschließlich Kopien verwenden sollte, damit die Originale noch zur Hand sind, wenn es wirklich einmal vor Gericht gehen sollte. Nachdem auf dem Formular der gesamte Sachverhalt niedergelegt wurde, sollte man dem Gewerbetreibenden eine Antwortfrist von mindestens 15 Tagen setzen, des Weiteren ist diesem Formular auch ein Antwortschreiben beigefügt, so dass der Gewerbetreibende direkt über dieses EU Formular antworten kann.

 
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