Verbindung, indirekte

Als indirekte Verbindung oder Related Link im Wertpapierwesen bezeichnet man die Übertragung von Wertpapieren zwischen zwei nicht verbundenen Systemen unter Zuhilfenahme eines dritten als Intermediär dienenden Systems.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So kann es vorkommen, dass ein Anleger ein Wertpapier eines ausländischen Anbieters erwerben möchte, das auch an dieser fremden Börse gehandelt wird. Zudem ist es möglich, dass das System, über die die Wertpapierübertragung des Auslandes durchgeführt wird, nicht mit dem inländischen System in Verbindung steht. Dazu wird ein drittes Wertpapierabwicklungssystem herangezogen, dass mit den beiden Systemen verbunden ist und die Wertpapierabwicklung als „Zwischenmann“ durchführen kann.

 
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