Venture Capital

Das Venture Capital ist auch bekannt als Risikokapital oder Wagniskapital und definiert sich als Beteiligungskapital einer Venture-Capital-Gesellschaft (kurz VCG; Beteiligungsgesellschaft). Investiert wird es besonders in wachstumsträchtige und gleichzeitig risikoreiche kleine und mittlere Unternehmen. Dabei kann es entweder als voll haftendes Eigenkapital oder als eigenkapitalähnliche Finanzierung eingebracht werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Kapitalgeber (private (Business Angels) und institutionelle Investoren (Corporate Venturing)) geben ihr Kapital üblicherweise an sogenannte Finanzintermediäre, d.h. an die VCG, die das Venture Capital wiederum in die entsprechenden Unternehmen investieren. Diese Transaktionen werden am Beteiligungskapitalmarkt durchgeführt.

Charakteristisch für Venture Capital ist demnach Folgendes:
•    Investition in junge, nicht börsennotierte Unternehmen mit Erfolgschancen (Startups)
•    unkalkulierbare Ertragsaussichten
•    hohes Beteiligungsrisiko
•    umfassende Renditechancen
u.s.w.

Venture Capital wird dem Zielunternehmen aber zeitlich befristet bereit gestellt. Dabei kann der Kapitalgeber für seinen Rückzug aus dem Unternehmen folgende Vorgehensweisen wählen:

1. Börsenverkauf der Anteile (Initial Public Offering, kurz IPO)
2. Investorenverkauf der Anteile (an ein Unternehmen oder an einen Dritten)
3. Unternehmensverkauf der Anteile (Rückkauf; Company Buy-Back)

Zur Risikoeindämmung gibt es verschiedene Vertragsstrukturen für Venture Capital:
•    Kapitalbereitstellung in mehreren Tranchen
•    Kapitalbeteiligung über Wandelanleihen
•    Gewährung von Eingriffsrechten für den Kapitalgeber

Mit Hilfe dieser Maßnahmen hat der Kapitalgeber von Venture Capital die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens weitgehend zu beobachten und teilweise auch zu kontrollieren. Hauptaugenmerk wird dabei auf den Einsatz des Beteiligungskapitals gelegt, das auch tatsächlich in die dafür vorgesehenen Geschäftsbereiche investiert werden soll.

 
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